Verwertung
und Entsorgung Da es sich bei Holzpackmitteln um unbehandel- tes Holz handelt, lässt sich dieses nach Ge- brauch ohne weiteres stofflich und energetisch verwerten. Dies ist im Kreislaufwirtschaftsge- setz und in der Novelle der Verpackungs- Ver- ordnung ja auch vorgesehen. Die Forderung ei- ner abfallarmen Produktgestaltung ist somit im Gegensatz zu Kunststoff erfüllt. Ein Holz-Kunststoff-Verbund erschwert wegen der dann notwendigen Trennung der Materialien das Recycling von Paletten mit Kunststoff klöt- zen unnötig und steht im Widerspruch zur euro- päischen Verpackungsrichtlinie. Außerdem bür- det er der Holzindustrie Entsorgungspflichten der Kunststoffindustrie auf. Nach der Untersuchung des niederländischen Instituts TNO entsteht bei der Holzpalette nur eine geringe Menge an nicht verwertbaren Rest- stoffen. Im Gegensatz dazu fällt am Ende des Lebenszyklus der Kunststoffpalette (unter Be- rücksichtigung der Mengen, die recycelt wer- den) mehr als das Doppelte an industriellem Abfall an. (Quelle: HPE e.V.) |
|