Verwertung und Entsorgung

Da es sich bei Holzpackmitteln um unbehandel-
tes Holz handelt, lässt sich dieses nach Ge-
brauch ohne weiteres stofflich und energetisch verwerten. Dies ist im Kreislaufwirtschaftsge-
setz und in der Novelle der Verpackungs- Ver-
ordnung ja auch vorgesehen. Die Forderung ei-
ner abfallarmen Produktgestaltung ist somit im Gegensatz zu Kunststoff erfüllt.

Ein Holz-Kunststoff-Verbund erschwert wegen der dann notwendigen Trennung der Materialien das Recycling von Paletten mit Kunststoff klöt-
zen unnötig und steht im Widerspruch zur euro-
päischen Verpackungsrichtlinie. Außerdem bür-
det er der Holzindustrie Entsorgungspflichten der Kunststoffindustrie auf.

Nach der Untersuchung des niederländischen
Instituts TNO entsteht bei der Holzpalette nur
eine geringe Menge an nicht verwertbaren Rest-
stoffen. Im Gegensatz dazu fällt am Ende des Lebenszyklus der Kunststoffpalette (unter Be-
rücksichtigung der Mengen, die recycelt wer-
den) mehr als das Doppelte an industriellem Abfall an. (Quelle: HPE e.V.)